Sachverständigengutachten für den Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik BAFA-Energiesparberatung Wir über
uns Anschriften und Verbindungsdaten finden Sie im Impressum |
![]() Prof. Dr.-Ing. Helmut E. Feustel Energie-, Gebäude- und Sicherheitstechnik -weltweit- Aus Forschung und Entwicklung für die Praxis Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
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für Heizungstechnik, Lüftungstechnik und Klimatechnik Wir erstellen als Sachverständige für Sie Gutachten im Privatauftrag oder arbeiten als Gerichtsgutachter "Weil die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse in Europa immer komplexer werden, steigt die Nachfrage nach Sachverständigen kontinuierlich an. (...) Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder lassen sich von Sachverständigen-Kommissionen beraten, Gerichte benötigen sie zur Aufklärung von Sachverhalten, Unternehmen brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren." [1] Auch der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Schaden beweisen und bewerten will. "Sachverständige sind verpflichtet, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten. Das bedeutet viel Verantwortung". [1] Bevor wir zu Beispielen für Gutachten kommen, noch
ein wichtiger Hinweis: der Gerichtsgutachter (häufig im selbständigen
Beweisverfahren, aber auch im Hauptverfahren) beantwortet nur, aber dafür
ganz genau, die ihm gestellten Fragen.
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Diese Seite wurde am 12. Oktober 2008 von hef geändert.
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[1] Allianz Firmeninfo 1/2005
[2] Wärmebrücken sind Bauteile mit erhöhten lokalen Wärmeverlusten