Sachverständigengutachten für den Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
BAFA-Energiesparberatung
Energieausweise
für Wohn- und Nicht-Wohngebäude
Planungsberatung
Energiemanagement
Gebäudesimulation
Technisches Gebäudemanagement
Industrielle Lüftung
Bewertung von RLT
Risiko-Management
und
Sicherheitskonzepte
für Gebäude und unterirdische Verkehrswege
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Prof. Dr.-Ing. Helmut E. Feustel
Sachverständiger für Heizungs-, Lüftungs-
und Klimatechnik
BAFA Vor-Ort-Beratung, dena Energieausweise
Energie-, Gebäude- und Sicherheitstechnik
-weltweit-
Aus Forschung und Entwicklung für
die Praxis

Mitglied im Building Design
Network
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Sparsame und rationelle Energieverwendung in Wohngebäuden
durch die staatlich geförderte
"Energiesparberatung vor-Ort"
- Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung
in Wohngebäuden vor Ort ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von Energiesparinvestitionen
im Gebäudebereich.
- Eine mit Investitionen erzielte Senkung von Wärme-
und Warmwasserbedarf und -verbrauch in Gebäuden spart Energie und
vermindert Umweltbelastungen unmittelbar.
- Zur Durchführung der Vor-Ort-Beratung können
deshalb Zuwendungen nach Maßgabe der "Richtlinien über
die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung
in Wohngebäuden vor Ort" vom 18. Juni 1998 in der Fassung vom
15. Juli 2004 und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung
gewährt werden.
- Förderungsfähig ist eine Vor-Ort-Beratung,
die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung
und -verteilung, unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung
eneuerbarer Energien bezieht und die von einem vom Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Berater durchgeführt wird.
Die "Energiesparberatung vor Ort"
für Wohngebäude oder Wohnungen kann also staatlich gefördert
werden. Für die Förderung ist die Erfüllung
verschiedener Kriterien erforderlich.
Für welche Gebäude wird die
Energiesparberatung staatlich gefördert?
- Der Auszug aus den Richtlinien über die Förderung
der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
gibt einen ersten Überblick über den Anforderungskatalog.
- Gegenstand der Beratung können nur Gebäude
sein, die sich im Bundesgebiet befinden, deren (erste) Baugenehmigung vor
dem 1. Janur 1984 bzw. in den Neuen Bundesländern vor dem 1.
Januar 1989 erteilt worden ist und die Gebäudehülle nicht
aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50% verändert
wurde. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken
ständig genutzt werden.
- Der Förderantrag muss von einem antragsberechtigten
Berater gestellt werden.
Wie funktioniert die Förderung?
- Die Förderung besteht in der Gewährung eines
nichtrückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben
für die Beratung (Beratungshonorar). Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.
- Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer
Anteilfinanzierung gewährt. Vom Beratungsempfänger ist jeweils
ein Eigenanteil in Höhe der Differenz zwischen dem Beratungshonorar
(plus Umsatzsteuer) und dem Bundesanteil zu tragen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Für ein Einfamilienwohnhaus werden zum Beispiel
bei einem angenommenen Beratungshonorar (ohne Umsatzsteuer) von 450,--
Euro als Bundesanteil 300,-- Euro gewährt. Der Beratungsempfänger
zahlt demzufolge bei einem Beratungshonorar von 450,-- Euro (plus 16% Umsatzsteuer;
also insgesamt 522,-- Euro) nur einen Anteil von 222,-- Euro! Das ist in
unserem Beispiel weniger als die Hälfte des Beratungshonorars!
- Nur diese Differenz zahlen Sie an den Berater! Den Bundesanteil
muss der Berater direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
beantragen.
Wie kommen Sie in den Genuss der Förderung
für eine Vor-Ort-Beratung?
- Wenn Ihr Wohngebäude den oben genannten Anforderungen
entspricht, sollten Sie mit uns (z.B. per E-Mail)
Kontakt aufnehmen.
- Wir werden bei unserem ersten Kontakt die Förderungswürdigkeit
Ihrer Immobilie gemäß den Richtlinien überprüfen und
den Arbeitsumfang für die Beratung abschätzen.
- Sie erhalten von uns ein Beratungsangebot, das, wenn
Sie dieses Angebot annehmen, in einen Vertrag über eine Energieberatung
mündet.
- Mit diesem Vertrag beantragen wir den Bundeszuschuss
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Bewilligt die BAFA den Antrag, so führen wir die
Beratung durch und verfassen einen Beratungsbericht.
- Dieser Bericht wird, zusammen mit der Rechnung, an die
BAFA zur Prüfung geschickt.
- Nach Prüfung und positiver Bewertung des Berichts
durch die BAFA erhalten Sie den Bericht anlässlich eines Abschlussgesprächs.
Zur ersten Kontaktaufnahme senden Sie uns bitte
jetzt eine E-Mail. Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
Beratungsempfänger (Name,
Vorname, Wohnort, Telefon, Eigentümer der Immobilie [privat, gewerbliches
Unternehmen, Agrarbetrieb, usw.], E-Mail-Adresse)
Ort der Immobilie (Staße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Art des Wohngebäudes (Ein- oder Zweifamilienwohnhaus, bis 6,
bis 15, bis 30, bis 60, oder bis 120 Wohneinheiten)
Zeitpunkt der ersten Baugenehmigung (Monat und Jahr, Baugenehmigung
erteilt durch welche Behörde)
Zeitpunkt späterer Baugenehmigungen zur Veränderung der
Gebäudehülle sowie Beschreibung des Umfangs der genehmigten Arbeiten.
Senden Sie die E-Mail
bitte an:
Prof. Dr.-Ing. Helmut E. Feustel
BAFA-Beraternummer 04427/01 |