Sachverständigengutachten für den Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

BAFA-Energiesparberatung

Energieausweise
für Wohn- und Nicht-Wohngebäude

Planungsberatung


Energiemanagement

Gebäudesimulation

Technisches Gebäudemanagement

Industrielle Lüftung
Bewertung von RLT

Risiko-Management und
Sicherheitskonzepte für Gebäude und unterirdische Verkehrswege

Wir über uns

Publikationen

verwandte Websites

Anschriften und Verbindungsdaten im Impressum


 Prof. Dr.-Ing. Helmut E. Feustel
Sachverständiger
für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
BAFA Vor-Ort-Beratung, dena Energieausweise

Energie-, Gebäude- und Sicherheitstechnik
-weltweit-
Aus Forschung und Entwicklung für die Praxis

 


Mitglied im Building Design Network

 


Sparsame und rationelle Energieverwendung in Wohngebäuden durch die staatlich geförderte

"Energiesparberatung vor-Ort"

  • Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von Energiesparinvestitionen im Gebäudebereich.
  • Eine mit Investitionen erzielte Senkung von Wärme- und Warmwasserbedarf und -verbrauch in Gebäuden spart Energie und vermindert Umweltbelastungen unmittelbar.
  • Zur Durchführung der Vor-Ort-Beratung können deshalb Zuwendungen nach Maßgabe der "Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort" vom 18. Juni 1998 in der Fassung vom 15. Juli 2004 und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung gewährt werden.
  • Förderungsfähig ist eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung, unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung eneuerbarer Energien bezieht und die von einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Berater durchgeführt wird.

Die "Energiesparberatung vor Ort" für Wohngebäude oder Wohnungen kann also staatlich gefördert werden. Für die Förderung ist die Erfüllung verschiedener Kriterien erforderlich.

Für welche Gebäude wird die Energiesparberatung staatlich gefördert?

  • Der Auszug aus den Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden gibt einen ersten Überblick über den Anforderungskatalog.
  • Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Bundesgebiet befinden, deren (erste) Baugenehmigung vor dem 1. Janur 1984 bzw. in den Neuen Bundesländern vor dem 1. Januar 1989 erteilt worden ist und die Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50% verändert wurde. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken ständig genutzt werden.
  • Der Förderantrag muss von einem antragsberechtigten Berater gestellt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

  • Die Förderung besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung (Beratungshonorar). Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.
  • Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Vom Beratungsempfänger ist jeweils ein Eigenanteil in Höhe der Differenz zwischen dem Beratungshonorar (plus Umsatzsteuer) und dem Bundesanteil zu tragen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für ein Einfamilienwohnhaus werden zum Beispiel bei einem angenommenen Beratungshonorar (ohne Umsatzsteuer) von 450,-- Euro als Bundesanteil 300,-- Euro gewährt. Der Beratungsempfänger zahlt demzufolge bei einem Beratungshonorar von 450,-- Euro (plus 16% Umsatzsteuer; also insgesamt 522,-- Euro) nur einen Anteil von 222,-- Euro! Das ist in unserem Beispiel weniger als die Hälfte des Beratungshonorars!
  • Nur diese Differenz zahlen Sie an den Berater! Den Bundesanteil muss der Berater direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.

Wie kommen Sie in den Genuss der Förderung für eine Vor-Ort-Beratung?

  • Wenn Ihr Wohngebäude den oben genannten Anforderungen entspricht, sollten Sie mit uns (z.B. per E-Mail) Kontakt aufnehmen.
  • Wir werden bei unserem ersten Kontakt die Förderungswürdigkeit Ihrer Immobilie gemäß den Richtlinien überprüfen und den Arbeitsumfang für die Beratung abschätzen.
  • Sie erhalten von uns ein Beratungsangebot, das, wenn Sie dieses Angebot annehmen, in einen Vertrag über eine Energieberatung mündet.
  • Mit diesem Vertrag beantragen wir den Bundeszuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Bewilligt die BAFA den Antrag, so führen wir die Beratung durch und verfassen einen Beratungsbericht.
  • Dieser Bericht wird, zusammen mit der Rechnung, an die BAFA zur Prüfung geschickt.
  • Nach Prüfung und positiver Bewertung des Berichts durch die BAFA erhalten Sie den Bericht anlässlich eines Abschlussgesprächs.

 

Zur ersten Kontaktaufnahme senden Sie uns bitte jetzt eine E-Mail. Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:

Beratungsempfänger (Name, Vorname, Wohnort, Telefon, Eigentümer der Immobilie [privat, gewerbliches Unternehmen, Agrarbetrieb, usw.], E-Mail-Adresse)
Ort der Immobilie (Staße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Art des Wohngebäudes (Ein- oder Zweifamilienwohnhaus, bis 6, bis 15, bis 30, bis 60, oder bis 120 Wohneinheiten)
Zeitpunkt der ersten Baugenehmigung (Monat und Jahr, Baugenehmigung erteilt durch welche Behörde)
Zeitpunkt späterer Baugenehmigungen zur Veränderung der Gebäudehülle sowie Beschreibung des Umfangs der genehmigten Arbeiten.

Senden Sie die E-Mail bitte an:
Prof. Dr.-Ing. Helmut E. Feustel
BAFA-Beraternummer 04427/01

 


 

Diese Seite ist leider noch nicht ganz fertig.

Bitte schauen Sie in ein paar Tagen noch einmal vorbei. Danke!


Sie haben ein Problem im Bereich der Heizungs-, Lüftungs- oder Klimatechnik (Raumlufttechnik) oder benötigen Sie ein Gutachten? Sprechen Sie mit uns! Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin per E-Mail.

 

Prof. Dr.-Ing. Helmut E. Feustel

Diese Seite wurde am 22. Dezember 2006 von hef geändert.

 

 

 

zurück zur Seitenübersicht

 

[1] Allianz Firmeninfo 1/2005

[2] Wärmebrücken sind Bauteile mit erhöhten lokalen Wärmeverlusten

Impressum

 

 

 

 

Keywords: "Sachverständiger für Heizungstechnik, Sachverständiger für Heiztechnik, Sachverständiger für Lüftungstechnik, Sachverständiger für Klimatechnik, Sachverständiger für Raumlufttechnik, Sachverständiger für Heiz- und Raumlufttechnik, Gutachten für Heizungstechnik, Gutachten für Heiztechnik, Gutachten für Lüftungstechnik, Gutachten für Klimatechnik, Gutachten für Heiz- und Raumlufttechnik, Sicherheitskonzepte für Gebäude und unterirdische Verkehrswege, Rauchausbreitung im Brandfall, Ausbreitung isothermer Schadstoffe, Kurzschluss Aussenluft/Fortluft, Gebaeudeumstroemung, Gebäudeumströmung Raumlufttechnik, Heiztechnik, thermische Behaglichkeit Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern"

 

 

 

Gutachten Heizungstechnik Lüftungstechnik Klimatechnik Energieeinsparverordnung EnEV Wärmebild Infrarot Behaglichkeit Heizanlagen Heizung Luftschleier Turbulenzgrad Luftumströmung Schornsteinhöhe Fortluft Außenluft Kurzschluss Heiztechnik